Freitag, 7. November 2014

Aus dem 1. Buch des Samuel, Kapitel 17 - hier die frei interpretierte Version

Heute bekam ich als Online-Shopbetreiber mal wieder eine Email, die mich fragen läßt, ob ich so engstirnig und eigensinnig bin oder ob die "großen" Firmen denken, daß sie mit den "kleinen" Firmen umspringen können, wie sie wollen.

Thyssen Krupp System Engineering schreibt mir: "als PDF-Datei angefügt, finden Sie unsere o.g. Bestellung."

Dem folgt ein Absatz darüber, was ein PDF ist und was ich damit machen soll. Vielleicht will ich das aber nicht? Immerhin ist es keine Word oder Excel Datei und so öffne ich den Anhang mal. Ich ahne zwar, was da drin steht, aber ich will mich ja auch mal amüsieren.

Es handelt sich um eine Bestellung von einem Stecker. Warenwert: € 4,16 netto.

Um diesen umfangreichen Auftrag ausführen zu können, muß ich nun folgendes machen:
  • mich durch 3 Seiten PDF für die Bestellung arbeiten
  • Ihre Auftragsbedingungen akzeptieren, als da wären:
    • Lieferbedingungen EXW Incoterms 2010 (was ist das? muß ich das wissen?)
    • Zahlungsbedingungen sofort nach Rechnungserhalt
    • Verpackung Neuruppin (soll ich jetzt Neuruppin verpacken?)
    • Dieser Bestellung unterliegen zusätzlich folgende, mitgeltende Unterlagen, die Sie auf unserer Internetseite unter www.thyssenkrupp-systemengineering.com, im Bereich "Einkauf"; "Downloads" in der gültigen Fassung finden:
      • Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) (1 DIN A4 Seite in Mikroschrift) (ich habe das mal verlinkt, laut PDF hätte ich da erst mal auf deren Webseite suchen dürfen). U. a. enthält dies:
        • Die Preise sind Festpreise. Sie schließen alles ein, was der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Lieferungs-/Leistungspflicht zu bewirken hat.
          Sprich: Ich drücke den Artikel dem Kurierdienst einfach in die Hand? Verpackungskosten fallen keine an.
        • Vom Auftragnehmer im Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber verwendete Unterlagen müssen mindestens aufweisen [...]
          Ich muß also ggf. noch meine Rechnungsvorlage anpassen.
        • Der Auftragnehmer willigt hiermit in Qualitätsaudits zur Beurteilung der Wirksamkeit seines Qualitätssicherungssystems durch den Auftraggeber oder einen von diesem Beauftragten ein.
          Wenn ThyssenKrupp also meint, die wollen ein Treffen dazu abhalten, dann darf ich meine Zeit und alles opfern, um mich mit denen an einen Tisch zu setzen.
        • Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Ausführung des jeweiligen Vertrages ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
          OK, ich darf also keine Dritten (Kurierdienst etc.) beauftragen. Kein Problem, ich liefere weltweit persönlich.
        • Die Begleichung der Rechung erfolgt am Ende des der Lieferung/Leistung sowie Rechnungseingangs folgenden Monats.
          Wie paßt das mit den o. g. Zahlungsbedingungen zusammen?
        • Entstehen dem Auftraggeber infolge mangelhafter Lieferung/Leistung Kosten, wie z.B. Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten, Vertragsstrafen so hat der Auftragnehmer diese Kosten zu tragen.
          Kein Ding: ThyssenKrupp geht pleite, die Heerscharen gutbezahlter Anwälte schieben das meinem Stecker in die Schuhe und ich darf bis ans Ende meines Lebens zahlen - verstehe ich voll.
        • Mängelansprüche verjähren in 36 Monaten.
          Jeder normale Kunde hat nur 6 Monate. Aber 3 Jahre ist auch kein Thema, ich verkaufe schließlich Qualität.
        • Der Auftragnehmer wird über alle betrieblichen Vorgänge, Einrichtungen, Anlagen, Unterlagen usw. bei dem Auftraggeber und seinen Kunden, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, auch nach Abgabe der jeweiligen Angebote bzw. Erledigung des Vertrages Dritten gegenüber Stillschweigen bewahren.
          Ups.
      • unsere Richtlinie: Allgemeine Versandvorschriften (19 DIN A4 Seiten):
        • Sendungen < 30 kg, es ist der jeweils gültige KEP-Prozess (siehe Kapitel 3 „Versandabwicklung von Kleingutsendungen“) zu berücksichtigen.
          Der Stecker wiegt keine 100 Gramm, also muß ich wohl mal sehen, was da noch kommt.
        • Die Sendungen sind dem Dienstleister grundsätzlich Montag – Freitag in einer Kernzeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr bereitzustellen.
          Oh shit, da muß ich mal eben mit dem Paketdienst sprechen. Bei mir kommen die oft weit nach 20 Uhr (weil man sich kennt). Kein Problem, so ein großes Logistikunternehmen wie UPS geht da bestimmt auf meine Sonderwünsche ein.
        • Bei Abweichungen gegenüber den Versandvorschriften belastet ThyssenKrupp System Engineering für jeden schuldhaften Verstoß des Lieferanten gegen die vereinbarten Bedingungen die entstandenen Mehrkosten zzgl. den Prozesskosten zur Belastungserstellung weiter. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich der Prozesskosten einen Stundensatz von 75,00 Euro für die Erstellung der Belastung.
          Fair ist fair. Wenn ich in den vielen Dokumenten irgendwas übersehe, weil ich ja nicht jeden Tag mit Thyssen Krupp als Partner zusammenarbeite und die quasi Beamten aus der Bestellabteilung seit 20 Jahren nichts anderes machen als ihren Job in festgefahrenen Bahnen, bin ich gerne bereit, den 18-fachen Einkaufswert pro Stunde zu bezahlen. Da muß ich ja nur noch ein paar andere Kunden finden, bis ich das wieder drin habe.
    • Alle Teile mit einem Gewicht von weniger als 30 kg sollen per UPS versendet werden.
      Ich nutzte zwar sonst einen anderen Dienstleister (Hermes) aber kein Problem. Ich suche erst mal die UPS Telefonnummer raus, ärgere mich dann in einer kostenpflichtigen Warteschleife bei weichgespülter Musik, akzeptiere dann deren Abholtermin irgendwann am nächsten Tag warte dann munter auf die, anstatt meinen etablierten Dienstleister zu nehmen, der kommt, wann wir das vereinbart haben, dessen Versandscheine ich automatisiert ausfüllen kann und dem ich vertraue.
    • Zur Klärung der Abwicklung des anzuliefernden Umfangs ist max. 2 Wochen vor der Auslieferung der Versand mit unserer Auftragsabwicklung abzustimmen. Bitte setzen Sie sich mit unserer Auftragsabwicklung in Verbindung [...].
      Mach ich doch immer. Wenn ein Kunde was bei mir bestellt, dann telefoniere ich dem so lange hinterher, bis ich ihn erreiche und kläre genau ab, wie Hermes (ach nee: UPS) die konspirative Übergabe handhaben wird - ist ganz kompliziert (Tür öffnen, lächeln, "Ja, ich will es haben" sagen, Name nennen, warten auf Scannen und Tippen, unterschreiben, Sendung entgegennehmen, "Tschüß", Tür schließen).
  • Diese Bestellung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Diese Satire ist humanistisch erstellt und viel gültiger.
  • Die Rechnung stellen wir zweifach aus.
    Wieso? Habt ihr einen Vertrag mit der Papierindustrie oder seit ihr im Wettbewerb um die Abholzung des Regenwaldes? Habt ihr keinen eigenen Fotokopierer? Oder ist das zu teuer? Wobei: da steht ja nur, wir stellen sie zweimal aus. Davon, daß wir sie dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung zukommen lassen, steht da nichts. Also drucke ich sie zweimal aus und schmeiße eine Kopie direkt in den Schredder. Macht voll Sinn.
  • Eine Auftragsbestätigung soll ich auch noch (per Post) verschicken. Kostet also ca. 1 Euro für Porto, Umschlag etc. Mal abgesehen davon, daß ein Firmenstempel drauf soll. Habe ich nicht, braucht man nämlich nicht. Ist ein antiquiertes Denken aus Kaiser-Bismarck-Zeiten in denen viele Firmen und vor allem deren "Sachbearbeiter" noch immer feststecken.
Ich habe lange mit mir gerungen aber dann doch beschlossen: ich lehne (dankend) ab. Den Kunden verliere ich lieber, als daß ich ihn beliefere. Zumal ich gar nicht weiß, was er eigentlich bestellen will, denn der maschinelle Auftraggeber sah sich nicht in der Lage, meine Artikelbezeichnung aus meiner Webseite richtig zu kopieren (cut and paste ist wirklich schwierig):
STECKER
Herstellerteile-Nr. OBD-2 BUCHSENSTECKER / / OBD-2 BUCHSENS
Hersteller OBD2-SHOP.EU
Typ-Bezeichnung.........: OBD-2 BUCHSENSTECKER
Artikelnummer...........: OBD-2 BUCHSENSTECKER
Polzahl.................: 16
Anschl.Quers.1 max.(mm²): 1
Kontaktausführung.......: BUCHSE-M
Kontaktanschlussart.....: CRIMPEN
Nennstrom max........(A): 5
Kategorie...............: CONNECTOR
Aber selbst wenn ich es erraten könnte: Für € 4,16 verzichte ich auf den ganzen Aufwand. Man stelle sich nur mal vor, was das für ein Stundenlohn wird, wenn ich diese ganzen Pamphlete von denen erst einmal durcharbeiten muß. Und vermutlich sollte man das auch seinem Anwalt vorlegen. Schon alleine der Brief mit der Auftragsbestätigung frißt aber die Gewinnmarge auf. Es wäre für mich gewinnbringender, den Stecker einfach Thyssen Krupp zu schenken. Würde ich denken, daß irgendwer von den Sesselpupsern den Humor dahinter verstehen könnte, würde ich mir den Spaß sogar machen.

Da soll sich lieber einer meiner Mitbewerber die Finger dran verbrennen.

Wobei... ich glaube, ich habe gar keine Mitbewerber auf dem Gebiet.

Na egal: wenn Thyssen Krupp den Stecker will, können Sie ihn gerne bei mir im Online Shop kaufen. Das ist ganz einfach und geht schnell. Sie können per Vorkasse zahlen (viele Firmen behaupten zwar, das können sie nicht, das liegt aber nur daran, daß sie nicht wollen. Meistens wird die Schuld der Buchhaltung zugeschoben, die das nicht will, weil sie geistig eben irgendwo im 18. Jahrhundert stehen geblieben ist) oder per Nachnahme oder Rechnung. Dann muß keiner irgendwelche Bedingungen lesen, denn ich habe keine. Das geht nämlich! Man braucht keine AGB (ohne "s"!). Dann gilt das BGB. Das ist viel kundenfreundlicher.

Also will ich lieb sein und den Absender der Email über meinen Entschluß informieren. Dazu gibt es die praktische Reply- (oder "Antworten") Funktion. Dumm nur, daß ich lesen muß:
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Die Absenderadresse kann nicht genutzt werden.
Das macht Sinn. Vor allem, wenn davor noch dieser weit verbreitete Blödsinn steht:
Sollten Sie diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, sich mit dem Absender in Verbindung zu setzen.

Wer nun glaubt, all das sei ein Einzelfall, der irrt gewaltig.


Nachtrag I (17.11.)

Heute landet im Posteingang eine weitere Email der ThyssenKrupp System Engineering GmbH. Darin enthalten eine zweiseitige Mahnung "als PDF-Datei angefügt finden Sie eine Aufstellung von fehlenden Auftragsbestätigungen zu Bestellungen".
Bitte beachten Sie, dass bei fehlender Auftragsbestätigung unser Auftrag und die in unserer Bestellung vorgegebenen Liefertermine als angenommen verstanden werden [...]
Das nennen ich mal eine verwegene Annahme. Also ich schicke jemanden wildfremden einen Auftrag mit völlig inakzeptablen Bedingungen und gehe dann davon aus, daß dieser angenommen wird, auch wenn der andere dies nicht bestätigt (zumal er dies ja auch gar nicht mit verhältnismäßigem Aufwand ablehnen kann, da die Email Adresse des Absenders ja nicht funktioniert, was sich vermutlich bei einer rechtlichen Prüfung zumindest als fragwürdig herausstellen dürfte).
Soll ich da reagieren? Auf meine Emails haben sie ja auch nicht reagiert. Andererseits könnte man von einer Firma, die derartig viel Aufwand betreibt und eine eigene Abteilung für den Einkauf (nennt sich jetzt total modern "Purchasing Department") unterhält, den Lieferanten an die Kandare zu nehmen und die Kommunikation erschwert, erwarten, daß sie eine fehlende Auftragsbestätigung als das werten, was sie ist: eine nicht Annahme des Auftrages.

Liebe ThyssenKrupp,
hiermit bestelle ich zwei Panzer, ein Kampfschiff, ein paar Teile für Atomkraftwerke und noch ein wenig Kampfgas für zusammen netto €1,-. Bitte liefern Sie frei Haus. Der Auftrag gilt als angenommen.


Nachtrag II (28.11.)

Eine weitere Email. Ein etwas eindringlicher Tonfall. Gefolgt von einem weiteren Beispiel für lächerliche Signaturen:
Erwarten Sie mehr. / Expect more. [...]

Wie Sie wissen, können über das Internet versandte E-Mails unter fremdem Namen erstellt oder der Inhalt verändert werden. Aus diesem Grund sind unsere als E-Mail verschickten Nachrichten grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Erklärungen. Der Inhalt dieser E-Mail samt Anlagen ist vertraulich und u. U. rechtlich geschützt. Der Inhalt ist ausschließlich an einen bestimmten Empfänger gerichtet. Eine Weitergabe, die Herstellung von Kopien oder der sonstige Gebrauch durch Nichtadressaten ist nicht erlaubt. Ich bitte daher jeden anderen Empfänger, der diese E-Mail versehentlich erhält, mich umgehend zu informieren und die Nachricht zu löschen.

As you are aware, messages sent by e-mail can be manipulated by third parties. For this reason our e-mail messages are generally not legally binding. This electronic message (including any attachments) contains confidential information and may be privileged or otherwise protected from disclosure. The information is intended to be for the use of the intended addressee only. Please be aware that any disclosure, copy, distribution or use of the contents of this message is prohibited. If you have received this e-mail in error please notify me immediately by reply e-mail and delete this message and any attachments from your system. Thank you for your cooperation.
Ich werde mal nicht so sein und erneut auf meine Antwort hinweisen...
Vielleicht sollte ich gleich auch mal die Gelegenheit nutzen und auf PGP hinweisen? Damit kann man nämlich sicherstellen, daß der Inhalt einer Email nicht verändert wurde und geheim halten kann ich den Inhalt auch. Ich frage mich schon, wie so ein internationaler Rüstungskonzern das ansonsten sicherstellen will, daß die Mächte des Bösen (wer auch immer dazu gerade zählen mag) nicht mitlesen. Die reine Nutzung eines Intranets wird wohl kaum als sicher anzusehen sein.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen