Freitag, 29. Juni 2018

Ich kann gar nicht so viele King Boxen (nicht) kaufen, wie ich kotzen möchte.

Bei Burger King gibt's das Wunsch-Essen nur für diejenigen, die sich Werbung aufzwingen lassen und Daten preisgeben.
Letztens gab's die "King Box" bei der Fast-Food-Kette. Heute bekam ich sie nicht mehr. Nur wenn ich mir die App auf dem Smartphone installiere und den Code der Kassenkraft zeigen, wäre das möglich. Wohlgemerkt, ich will keinen Rabatt, ich will einfach essen. Ich sagte, ich hätte mein Handy nicht dabei - hilft nicht. Ich bräuchte doch nur zu googeln. Oder mein Kollege soll sie sich installieren.Wieso soll ich mir eine App installieren, nur damit ich vor der Kasse stehend mir den Code anzeigen lasse, den ich dann vorzeige? Das kostet mich nicht nur Speicher und Datenvolumen, es ist auch ein eklatanter Eingriff in meine Privatsphäre. Ich kann gar nicht überprüfen, was da gesammelt wird und ich will es auch gar nicht - warum soll ich meine Freizeit damit verbringen, deren AGB durchzulesen und Zugriffsrechte der App abzunicken oder einzustellen? Ich will anonym was essen. Burger King will meine Daten, ein Nutzerprofil anlegen oder noch schlimmeres - und das gebe ich ihnen nicht. Es gibt schließlich keinerlei Grund für so eine Frechheit und dreiste Gängelei außer der Anbieter hat seinen Vorteil davon - ich habe keinen! Nein, ich will keine tollen Angebote bekommen, um nichts zu verpassen. So etwas ist kein Vorteil, das ist Werbung! Ich frage mich, ob eine derartige Zwangsdatensammlung um ein Produkt zu erwerben überhaupt mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar ist. Die App sammelt personenbezogene Daten und über den Code können sie mich identifizieren. Oder über meine MAC-Adresse, die der App bekannt ist und dem WLAN im "Restaurant".
Artikel 5: "Personenbezogene Daten...
...müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden
...dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);"
Nach Artikel 7 ist ein Zwang zur Einwilligung nicht zulässig, wenn der Vertrag auch ohne eine solche erfüllbar ist: "ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind." Der Kauf eines Burgers stellt einen Vertrag dar. Burger King zwingt mich, die App zu installieren und der Datenerhebung zuzustimmen, nur damit ich diesen Vertrag eingehen kann. Ich sehe da einen Verstoß. Aber egal: so gewinnt man keine Kunden, so verliert man welche. Aber es gibt bestimmt genügend Lemminge, die wieder einmal nicht reflektieren und einfach mitmachen - "wird schon alles nicht so schlimm sein, ich habe ja nichts zu verbergen".

Ganze 62 MB belegt die Werbe-App von Burger King und will Rechte abgenickt haben, die für eine schlichte Essensbestellung an Unverschämtheit kaum zu übertreffen sind. Warum wohl?